Dr. Wolfgang Meyer - Zahnarzt

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Kostenplan und Liquidation

 


Kostenvorhersage

Im Rahmen des Beratungsgespräches werden wir mit Ihnen auch die Kosten der geplanten Behandlung besprechen. Über die wesentlichen Behandlungsschritte erstellen wir einen schriftlichen Kostenplan.
Die Notwendigkeit von begleitenden Maßnahmen läßt sich meist erst während der Behand-lung überblicken; wie häufig zum Beispiel eine Injektion gesetzt werden muß, ob wider Erwar-ten ein Zahn doch wurzelkanalbehandelt werden muß, läßt sich vorher nicht planen. Falls sich im Verlauf der Behandlung wesentliche Änderungen zur Kostenvorhersage ergeben, werden wir dies mit Ihnen besprechen.
Wenn Ihnen weitere Informationen wünschenswert erscheinen, sollten Sie sich nicht scheuen, die Kostenfrage im Verlauf der Behandlung erneut anzusprechen.und bleiben. Voraussetzung dafür ist eine systematische Behandlung mit hoher Präzision und eine regelmäßige und sorgfältige Zahnpflege.

 


Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Der amtliche Gebührenrahmen der GOZ reicht vom 1- bis 3.5-fachen des einfachen Gebüh-rensatzes. Für Behandlungsleistungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad wird vom 2.3-fachen Satz ausgegangen. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand muß dieser Steigerungs-satz über- oder unterschritten werden. Ein Überschreiten des 2.3-fachen Satzes erfordert eine Begründung in der Liquidation.

 


Freie Honorarvereinbarungen

Sie erwarten von uns eine Qualität der Behandlung und Präzision des Ergebnisses, die das allgemein übliche übersteigen. Das Leistungs- und Gebührenverzeichnis der GOZ deckt in vielen Bereichen bestenfalls noch ein mittleres Anspruchsniveau ab. Ein optimales Behandlungsergebnis bedingt jedoch einen entsprechenden Zeitaufwand. Dies gilt umso mehr, wenn indi-viduelle Behandlungserschwernisse hinzukommen (so zum Beispiel eine schwere Parodontose oder bei Wurzelkanalbehandlungen enge und gekrümmte Wurzelkanäle). Auch besonders qualifiziertes Personal und eine technische Ausstattung auf hohem Niveau sind Voraussetzung für ein gutes Behandlungsergebnis und bedingen entsprechende Kosten. Zudem hat es seit Januar 1988 keinen Prozentpunkt Anpassung der GOZ an die allgemeine Kostenentwicklung und Inflation gegeben - die Gebührenhöhe ist also seit ca. 15 Jahren unverändert (Stand: November 2002).
Für bestimmte Behandlungsleistungen kann es deshalb notwendig sein, ein Honorar oberhalb des 3.5-fachen Satzes der GOZ mit Ihnen zu vereinbaren, um den nötigen Freiraum für eine bestmögliche Behandlung zu schaffen.
Eine solche Honorarvereinbarung muß separat schriftlich verfaßt werden. Der den Gebühren-rahmen der GOZ überschreitende Betrag geht exakt aus ihr hervor.
Die Gebührenordnung läßt abweichende Honorarvereinbarungen ausdrücklich zu (§2 GOZ).

 


Liquidation

Unsere Liquidationen sind sehr detailliert und häufig mit Erläuterungen versehen, um die Behandlung transparent und nachvollziehbar zu machen. Falls dennoch Fragen - auch zur Erstattung - auftreten, sind wir Ihnen gerne behilflich.


Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß behördliche Richtlinien im Beihilfebereich oder tarifliche Besonderheiten privater Versicherungen nicht automatisch mit den Regelungen der GOZ übereinstimmen müssen.
Unsere Liquidationen orientieren sich ausschließlich an den Bestimmungen der GOZ und an den Empfehlungen der Zahnärztekammern.

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