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Kostenplan und Liquidation |
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Kostenvorhersage
Im Rahmen des Beratungsgespräches werden wir mit Ihnen auch
die Kosten der geplanten Behandlung besprechen. Über die wesentlichen
Behandlungsschritte erstellen wir einen schriftlichen Kostenplan.
Die Notwendigkeit von begleitenden Maßnahmen läßt
sich meist erst während der Behand-lung überblicken; wie
häufig zum Beispiel eine Injektion gesetzt werden muß,
ob wider Erwar-ten ein Zahn doch wurzelkanalbehandelt werden muß,
läßt sich vorher nicht planen. Falls sich im Verlauf
der Behandlung wesentliche Änderungen zur Kostenvorhersage
ergeben, werden wir dies mit Ihnen besprechen.
Wenn Ihnen weitere Informationen wünschenswert erscheinen,
sollten Sie sich nicht scheuen, die Kostenfrage im Verlauf der Behandlung
erneut anzusprechen.und bleiben. Voraussetzung dafür ist eine
systematische Behandlung mit hoher Präzision und eine regelmäßige
und sorgfältige Zahnpflege. |
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Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Der amtliche Gebührenrahmen der GOZ reicht vom 1- bis 3.5-fachen
des einfachen Gebüh-rensatzes. Für Behandlungsleistungen
mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad wird vom 2.3-fachen Satz
ausgegangen. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand muß dieser
Steigerungs-satz über- oder unterschritten werden. Ein Überschreiten
des 2.3-fachen Satzes erfordert eine Begründung in der Liquidation. |
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Freie Honorarvereinbarungen
Sie erwarten von uns eine Qualität der Behandlung und Präzision
des Ergebnisses, die das allgemein übliche übersteigen.
Das Leistungs- und Gebührenverzeichnis der GOZ deckt in vielen
Bereichen bestenfalls noch ein mittleres Anspruchsniveau ab. Ein
optimales Behandlungsergebnis bedingt jedoch einen entsprechenden
Zeitaufwand. Dies gilt umso mehr, wenn indi-viduelle Behandlungserschwernisse
hinzukommen (so zum Beispiel eine schwere Parodontose oder bei Wurzelkanalbehandlungen
enge und gekrümmte Wurzelkanäle). Auch besonders qualifiziertes
Personal und eine technische Ausstattung auf hohem Niveau sind Voraussetzung
für ein gutes Behandlungsergebnis und bedingen entsprechende
Kosten. Zudem hat es seit Januar 1988 keinen Prozentpunkt Anpassung
der GOZ an die allgemeine Kostenentwicklung und Inflation gegeben
- die Gebührenhöhe ist also seit ca. 15 Jahren unverändert
(Stand: November 2002).
Für bestimmte Behandlungsleistungen kann es deshalb notwendig
sein, ein Honorar oberhalb des 3.5-fachen Satzes der GOZ mit Ihnen
zu vereinbaren, um den nötigen Freiraum für eine bestmögliche
Behandlung zu schaffen.
Eine solche Honorarvereinbarung muß separat schriftlich verfaßt
werden. Der den Gebühren-rahmen der GOZ überschreitende
Betrag geht exakt aus ihr hervor.
Die Gebührenordnung läßt abweichende Honorarvereinbarungen
ausdrücklich zu (§2 GOZ). |
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Liquidation
Unsere Liquidationen sind sehr detailliert und häufig mit
Erläuterungen versehen, um die Behandlung transparent und nachvollziehbar
zu machen. Falls dennoch Fragen - auch zur Erstattung - auftreten,
sind wir Ihnen gerne behilflich.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß behördliche
Richtlinien im Beihilfebereich oder tarifliche Besonderheiten privater
Versicherungen nicht automatisch mit den Regelungen der GOZ übereinstimmen
müssen.
Unsere Liquidationen orientieren sich ausschließlich an den
Bestimmungen der GOZ und an den Empfehlungen der Zahnärztekammern.
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